Name:Grönlandhund
Ursprungsland:Grönland
Standardnummer:274
Widerristhöhe:Rüden: 60 cm und größer, Hündinnen: 55 cm und größer
Gewicht: Rüden 35-45kg Hündinnen bis ca. 35kg
Verwendung:SchlittenhundFCI-Gruppe 5:Spitze und Hunde vom Urtyp
Sektion 1 Schlittenhunde. Ohne Arbeitsprüfung.
ALLGEMEINES ERSCHEINUNGSBILD: Der Grönlandhund ist ein sehr kräftiger Polarspitz und so gebaut, dass er die nötige Ausdauer bei der harten Arbeit eines Schlittenhundes unter arktischen Bedingungen aufbringen kann. Eine gewisse Variation an Größe wird akzeptiert, sofern dadurch die Leistungsfähigkeit und die Harmonie des Hundes nicht beeinträchtigt werden.
VERHALTEN/CHARAKTER(WESEN):Die vorherrschenden Charaktereigenschaften des Grönlandhundes sind Energie, Beharrlichkeit und Mut. Er ist ein passionierter und unermüdlicher Schlittenhund. Menschen, auch Fremden gegenüber, verhält er sich freundlich; wenn er als Schlittenhund verwendet wird, ist er nicht an eine bestimmte Person gebunden und ist deshalb auch nicht als Wachhund geeignet. Er zeigt einen starken Jagdinstinkt für Seehund und Eisbär.
Geschichte: Der Grönlandhund ist eine der ältesten Hunderassen der Welt. Er ist seit frühesten Zeiten von den Eskimos als Transport- und Jagdhund verwendet worden. Die Auswahl der Zuchthunde erfolgte hauptsächlich aufgrund von Eigenschaften wie Kraft, Robustheit, Zähigkeit und Ausdauer, wobei aber ein attraktives äußeres Erscheinungsbild ebenfalls angestrebt wurde. Mit seiner robusten Natur ist der Grönlandhund besonders geeignet für Leute, die ein Leben im Freien genießen wollen. Er ist ein vorzüglicher Gefährte für Leute, die gerne durch Wälder und in den Bergen wandern, wobei der Hund ihre Ausrüstung zieht oder trägt.
HAAR: Doppeltes Haarkleid: dichte und weiche Unterwolle sowie ein dichtes, glattes und harsches Deckhaar ohne Locken oder Wellen. Das Haar ist am Kopf und an den Läufen eher kurz, länger und reichlicher am Körper, lang an der Unterseite der Rute, was sie buschig erscheinen lässt.
FARBE: Alle Farben, ob ein- oder mehrfarbig, sind gleichermaßen zulässig mit Ausnahme der Albinos; diese sind auszuschließen.
Quelle:
www.vdh.de